1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle
einmaligen und fortlaufenden Leistungen der Lex Sustainvestment GmbH,
deren Rechtsnachfolger sowie durch diese Drittbeauftragte
im Rahmen der gesamten Geschäftstätigkeit
und unabhängig von der vertraglichen Einordnung.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen
Einbeziehung bedarf. Spätestens mit der ersten
Inanspruchnahme der Leistungen von Sustainvestment
gelten diese Bedingungen als angenommen.
2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn
Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
3) Die Mitarbeiter der Lex Sustainvestment GmbH sind nicht
befugt mündliche Abreden zu treffen oder mündliche
Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Allfällige
Nebenabreden haben keine Relevanz.
4) Die Lex Sustainvestment GmbH ist jederzeit berechtigt diese
AGB zu ändern.
1) Die Anmeldung zu den Seminaren
(oder anderen Veranstaltungen) kann telefonisch,
schriftlich, per Fax, per E-Mail oder online per
Internet erfolgen.
2) Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn die Lex Sustainvestment GmbH
nicht innerhalb von 14 Tagen die Ablehnung erklärt
hat. Zusätzlich erhält der Teilnehmer
eine schriftliche Anmeldebestätigung.
3) Sollten mehr als zwei Personen aus einem Unternehmen
an einer Veranstaltung teilnehmen, wird ab dem dritten
Teilnehmer ein Preisnachlass von 15 % gewährt.
Nach der Anmeldung erhält der Kunde von der Lex Sustainvestment GmbH eine Anmeldebestätigung. Mit Eingang dieser Anmeldebestätigung beim Kunden kommt der Vertrag zustande.
Nach Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Rechnung über die Teilnahmegebühr. Die Teilnahmegebühr inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken ist nach Erhalt der Rechnung fällig und spätestens 14 Tage vor Seminarbeginn zu überweisen. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung behält sich die Lex Sustainvestment GmbH das Recht vor, den Kunden nicht teilnehmen zu lassen. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vollen Seminarkosten bleibt hiervon unberührt.
1) Bei Stornierung der Anmeldung wird eine Bearbeitungsgebühr
von 75,- Euro zzgl. 19% MwSt. pro Person erhoben,
wenn die Absage spätestens drei Wochen vor
dem jeweiligen Veranstaltungstermin bei von Sustainvestment
eingeht. Die Stornierungserklärung bedarf der
Schriftform.
2) Eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers
ist möglich.
3) Bei Nichterscheinen bzw. einer verspäteten
Absage im Sinne von Ziffer 1 wird die gesamte Veranstaltungsgebühr
fällig.
4) Bei Umbuchung von Veranstaltungen erhebt die Lex Sustainvestment GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 75,- Euro zzgl.
19% MwSt. Als Umbuchung bezeichnet wird die beabsichtigte
Inanspruchnahme eines anderen Termins der gleichen
Veranstaltung oder der beabsichtigten Inanspruchnahme
einer anderen Veranstaltung, die Lex Sustainvestment
in Eigenregie anbietet. Die Umbuchung muss spätestens
drei Wochen vor Beginn des ursprünglich gebuchten
Seminars auf ein ebenfalls in Eigenregie der Lex Sustainvestment GmbH
angebotenes Seminar erfolgt sein.
1) Die Lex Sustainvestment GmbH ist berechtigt, Seminare
räumlich zu verlegen und / oder einen anderen
Termin ersatzweise zu benennen, sowie Programmänderungen
(u.a. auch einen Referentenwechsel) im zumutbaren
Rahmen vorzunehmen.
2) Aus wichtigem Grund – u.a. bei Ausfall eines
Referenten oder zu geringer Teilnehmerzahl - kann
ein Seminar gegen volle Erstattung bereits gezahlter
Gebühren abgesagt werden.
3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen,
außer in Fällen vorsätzlichen oder
fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder
sonstigen Erfüllungsgehilfen der Lex Sustainvestment GmbH.
Bei den Veranstaltungen hat die Lex Sustainvestment GmbH in der
Regel ein begrenztes Zimmerkontingent zum ermäßigten
Preis geblockt. Hierdurch hat der Kunde jedoch keinen
Anspruch gegen die Lex Sustainvestment GmbH auf eine Zimmerreservierung
zum ermäßigten Preis. Die Zimmerreservierung
wird vom Teilnehmer direkt im Hotel unter Berufung
auf Lex Sustainvestment GmbH vorgenommen. Sofern das Zimmerkontingent
bereits vergeben ist, muss sich der Kunde eigenständig
um eine Zimmerreservierung bemühen.
Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Die Lex Sustainvestment GmbH und/oder berechtigte Dritte behalten sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den Inhalten von den Veranstaltungen insb. den ausgegebenen Arbeitsunterlagen in schriftlicher, wie auch in digitalisierter Form ausdrücklich vor.
1) Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und
Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der
für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen
personenbezogenen Daten sowie über sein Widerspruchsrecht
zur Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils
für Zwecke der Werbung, der Marktforschung
und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Dienstes
ausführlich unterrichtet worden (siehe Datenschutz).
2) Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich
zu. Ihm steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf
der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft
zu.
1) Bei leichtfahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten haftet die Lex Sustainvestment GmbH nicht.
Bei sonstigen leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen
beschränkt sich die Haftung auf die Art der
Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittschaden. Das gilt auch
bei leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen
der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
von Lex Sustainvestment.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Ansprüche des Kunden
im Falle zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3) Soweit Lex Sustainvestment GmbH durch Links den Zugang
zu anderen Websites ermöglicht, ist sie für
die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich.
Sie macht sich die fremden Inhalte nicht zu eigen.
Sofern Sustainvestment Kenntnis von rechtswidrigen
Inhalten auf externen Websites erhält, wird
sie den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich
sperren.
4) Der Kunde stellt Lex Sustainvestment GmbH von allen Nachteilen
frei, die ihr durch Dritte wegen schädigender
Handlungen des Kunden – gleichgültig ob
vorsätzlich oder fahrlässig – entstehen
können.
1) Sollte eine/mehrere Bestimmung(en) dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam oder undurchführbar sein, so soll
das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
im übrigen nicht beeinträchtigen. Die
Parteien sind verpflichtet zusammenzuwirken, um
die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung
durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung
zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
möglichst nahe kommt.
2) Alle Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen
zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie können
auch mittels Telefax oder E-Mail übersandt
werden. Dies gilt insbesondere auch für die
Aufhebung dieser Regelung, ebenso für von Sustainvestment
erstellte Rechnungen.
3) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der
Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
4) Zahlungs- und Erfüllungsort aus der Geschäftsbeziehung
zwischen den Vertragsparteien ist München.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentliches Sondervermögen,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der Lex Sustainvestment GmbH.
Dasselbe gilt wenn der Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. Lex Sustainvestment GmbH ist auch berechtigt
am Geschäftssitz des Kunden zu Klagen.
Lex
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